Wenn ich darf, würde ich hier gern einmal Luft ablassen, weil ich mich über eine unverschämte Entscheidung des Finanzgerichts Münster geärgert habe, das doch tatsächlich meint, eine Rechtsanwältin, die wegen eines Kindes nicht vollberufstätig ist und daher mehrere Jahre hintereinander Verluste produziert hat, übe dies als reine Liebhaberei aus.
Der Entscheidung hatte folgenden Hintergrund: Eine Rechtsanwältin, die einen kleinen Sohn zu betreuen hatte, arbeitete in ihrer Kanzlei in ihrem Wohnhaus. Über rund zehn Jahre erzielte sie mit der Kanzlei Verluste, während ihr Mann hohe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte. Das störte offenbar einen Finanzbeamten.
Das Finanzamt erkannte die von der Rechtsanwältin geltend gemachten Einkünfte (Verluste) aus selbständiger Arbeit nicht an. Dies begründete es damit, der Rechtsanwältin habe bei ihrer freiberuflichen Tätigkeit die Gewinnerzielungsabsicht gefehlt. Hierzu führt es aus: Vielmehr entfällt auch bei einer Anwaltskanzlei ein für die Gewinnerzielungsabsicht sprechender Anscheinsbeweis bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend waren, Finanzgericht Münster.
Super, ich hatte gar nicht gewusst, dass ich einige Jahre meine Arbeit aus reinem Spaß gemacht habe, weil ich offenbar anderen Zeitvertreib nicht hatte. Da hört man immer, wir möchten, dass auch Akademikerinnen Kinder bekommen und wenn sie dann versuchen, über die Zeit, in der sie keine ausreichende Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt bekommen, wenigstens im Beruf aktiv bleiben wollen, da werden ihnen Knüppel zwischen die Beine geworfen
Wenn man sich in meinem Beruf für Kinder entscheidet, bleibt einem oft nichts anderes übrig, als sich selbstständig zu machen. Krippen- sowie Ganztagskindergartenplätze mit entsprechenden Öffnungszeiten sind so gut wie nicht verfügbar. Eine Halbtagsanstellung ist in diesem Bereich nicht erwünscht und wird einem nicht ermöglicht, musste ich selbst erfahren und stehe damit nicht allein.
Da man unter diesen Voraussetzungen auch nicht als Selbständige voll arbeiten kann und natürlich sich erst einmal Mandate noch aufbauen muss, ist es selbstverständlich, Verlust zu produziert, selbst wenn man nur das äußerste investiert: Berufshaftpflicht, Kammerbeitrag, eine juristische Zeitschrift, ein bis zwei aktuelle Kommentare, PC, Drucker und Büro im eigenem Haus. Um mehr ging es in dem entschiedenen Fall auch nicht. Das Ziel ist natürlich, weil man als Akademikerin oder Fachkraft es sich nicht erlauben kann, länger aus dem Beruf zu gehen, im Beruf zu bleiben und sich etwas aufzubauen, wenn man wieder voll einsatzfähig ist. Die andere Alternative ist natürlich, das aufzugeben und sich, wenn die Kinder aus dem Haus sind arbeitslos zu melden. Dann muss einem das Jobcenter teure Aufbauschulungen oder Umschulungen bezahlen, sofern sie das machen, oder man geht in einen ungelernten Beruf. Beides erscheint mir wenig erstrebenswert.
